Eine im Grundbuch eingetragene Nutzungs- und Verwaltungsregelung der Miteigentümer von Grundbesitz
Beim Bauträgervertrag können sich Miteigentumsregelungen, die die Nutzung des Erwerbsgegenstandes durch den Erwerber beschränken, nicht nur im Bauträgervertrag, sondern auch in der Teilungserklärung befinden. Die Teilungserklärung ist deshalb sorgfältig auf Nutzungsbeschränkungen hin zu überprüfen (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen).