Eigen­schaft

Eigen­schaf­ten eines Gegen­stan­des sind alle Merk­ma­le tat­säch­li­cher oder recht­li­cher Art, die für den Wert oder die Ver­wend­bar­keit des Gegen­stan­des von Bedeu­tung sind. Zu den tat­säch­li­chen Eigen­schaf­ten eines Grund­stücks gehö­ren z.B. die Bebau­bar­keit und die Grö­ße des Grund und Bodens sowie der Wohn­flä­che von Bau­wer­ken; zu den recht­li­chen Eigen­schaf­ten gehö­ren bei­spiels­wei­se die Frei­heit von Bau­be­schrän­kun­gen sowie Nut­zungs­rech­ten Drit­ter (z.B. Mietrechten).

Im Bau­trä­ger­ver­trag sind der Wert und die Eig­nung zu Wohn­zwe­cken zen­tra­le Eigen­schaf­ten der Immo­bi­lie (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen).

Bauträgervertrag
Information - Prüfung - Schlichtung

<   Zum Stichwortverzeichnis