Alle Kosten, die notwendig sind, um ein Grundstück bestimmungsgemäß zu nutzen. Dazu gehören alle Kosten für die Herstellung der Ver- und Entsorgungsanlagen sowie der Verkehrs- und Erholungsflächen. Die Kosten für die Erschließung von Grundbesitz sind erheblich.
Beim Bauträgervertrag ist sicherzustellen, dass der Bauträgervertrag die ausdrückliche Erklärung des Bauträgers enthält, die Kosten der vollständigen Ersterschließung des Grundbesitzes seien im Kaufpreis enthalten sind. Der Bauträger sollte dafür eine selbständige Garantie übernehmen (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen).