Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch als selbständiges Grundstück eingetragen ist. Zum Grundstück gehören der Grund und Boden und alle mit dem Grund und Boden fest verbundenen Gegenstände, z.B. die Gebäude.
Beim Bauträgervertrag werden alle vom Bauträger errichteten Gebäude automatisch Teil des Grundstücks.