Bestätigung des Notars , dass eine bestimmte, dem Notar bekannte oder ausgewiesene Person eine schriftliche Erklärung entweder im Beisein des Notars unterschrieben oder die schon vorhandene Unterschrift unter der Erklärung als eigene Namensunterschrift anerkannt hat. Im Gegensatz zur notariellen Beurkundung enthält die notariell beglaubigte Erklärung nur die Bestätigung, dass eine bestimmte Person eine Erklärung unterschrieben bzw. eine Unterschrift als eigene anerkannt hat, nicht aber zugleich die Bestätigung, dass diese Person die Erklärung auch abgegeben hat.
Der Bauträgervertrag ist stets notariell zu beurkunden; Beglaubigungsform reicht nicht aus (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).