Pfand­recht

Recht des Gläu­bi­gers, sich durch Ver­wer­tung einer frem­den Sache oder eines frem­den Rechts aus dem Erlös zu befrie­di­gen. Ein spe­zi­el­les Pfand­recht ist das Grund­pfand­recht .

Beim Bau­trä­ger­ver­trag wer­den Pfand­rech­te als Grund­pfand­rech­te für die Dar­lehns­ge­ber des Bau­trä­gers und des Käu­fers im Grund­buch ein­ge­tra­gen. Der Käu­fer ist im Bau­trä­ger­ver­trag von Grund­pfand­rech­ten für Dar­lehns­ge­ber des  Bau­trä­gers frei­zu­stel­len (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen ).

Bauträgervertrag
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