Recht des Gläubigers, sich durch Verwertung einer fremden Sache oder eines fremden Rechts aus dem Erlös zu befriedigen. Ein spezielles Pfandrecht ist das Grundpfandrecht .
Beim Bauträgervertrag werden Pfandrechte als Grundpfandrechte für die Darlehnsgeber des Bauträgers und des Käufers im Grundbuch eingetragen. Der Käufer ist im Bauträgervertrag von Grundpfandrechten für Darlehnsgeber des Bauträgers freizustellen (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).