Über­ra­schen­de Klausel

Bestim­mung in All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen , die so unge­wöhn­lich ist, dass ein Ver­trags­part­ner mit ihr typi­scher­wei­se nicht zu rech­nen braucht.

Beim Bau­trä­ger­ver­trag wird eine Klau­sel, obwohl sie im Bau­trä­ger­ver­trag steht, gemäß § 305 c BGB nicht Bestand­teil des Ver­tra­ges, wenn mit einer sol­chen Klau­sel nach den Vor­stel­lun­gen und Erwar­tun­gen eines durch­schnitt­lich infor­mier­ten Käu­fers in einem Bau­trä­ger­ver­trag nicht zu rech­nen ist (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen ).

Bauträgervertrag
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