Vertragliche Bestimmung, dass sich der Kaufpreis bei einer Erhöhung der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) entsprechend erhöht.
Beim Bauträgervertrag ist eine Umsatzsteuerklausel nur für solche Kaufpreisraten zulässig, die frühestens nach Ablauf von vier Monaten nach Vertragsabschluss fällig werden (Fälligkeit ) . Streitig ist, ob eine Umsatzsteuerklausel auch schon für die erste Kaufpreisrate vereinbart werden kann. Richtig dürfte sein, dass eine Erhöhung der ersten Kaufpreisrate bei einer Umsatzsteuererhöhung nicht zulässig ist (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).