Bescheinigung des für die Grunderwerbsteuer zuständigen Finanzamtes, dass gegen die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück auf einen anderen Eigentümer keine steuerlichen Bedenken bestehen. Das zuständige Finanzamt erteilt diese Bescheinigung, wenn der Erwerber die Grunderwerbsteuer bezahlt hat. Die Bescheinigung wird vom Notar beantragt und diesem auch übersandt. Ohne die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf der Notar den Eigentumswechsel des Grundstücks auf den Erwerber nicht beantragen.
Beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger (vgl.Bauträgervertrag online ) kann der Eigentumswechsel auf den Erwerber erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Erwerber und Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt werden (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).