Inbegriff aller Rechte, die jemand an einer Sache haben kann (Vollrecht). Zum Eigentum gehört auch der Besitz (z.B. an einem Grundstück).
Beim Bauträgervertrag ist der Bauträger regelmäßig Eigentümer des Grund und Bodens und damit auch des Bauwerks (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen).