Inbegriff aller Rechte, die jemand an einer Sache haben kann (Vollrecht). Zum Eigentum gehört auch der Besitz (z.B. an einem Grundstück).
Beim Bauträgervertrag (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen) muss der Bauträger Eigentümer des Grund und Bodens und damit auch des Bauwerks sein.