Das Recht, eine Sache (z.B. ein Grundstück) tatsächlich zu nutzen. Das Besitzrecht ist ein Teil des Eigentums, kann aber vom Eigentümer auf einen Dritten übertragen werden.
Beim Bauträgervertrag erfolgt die Übertragung des Besitzes vom Bauträger auf den Käufer regelmäßig mit der Schlüsselübergabe. In aller Regel erhält der Käufer den Schlüssel bereits bei Bezugsfertigkeit . Der Bauträger kann sich aber im Bauträgervertrag auch das Recht vorbehalten, dem Käufer den Schlüssel erst nach vollständiger Fertigstellung zu übergeben. Damit erhält der Bauträger die Möglichkeit, das Kaufobjekt erst dann aus der Hand zu geben, wenn der Käufer selbst bestätigt hat, dass alle vom Bauträger geschuldeten Bauleistungen vertragsgemäß erbracht sind (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen).