Besitz

Das Recht, eine Sache (z.B. ein Grund­stück) tat­säch­lich zu nut­zen. Das Besitz­recht ist ein Teil des Eigen­tums, kann aber vom Eigen­tü­mer auf einen Drit­ten über­tra­gen werden.

Beim Bau­trä­ger­ver­trag erfolgt die Über­tra­gung des Besit­zes vom Bau­trä­ger auf den Käu­fer regel­mä­ßig mit der Schlüs­sel­über­ga­be. In aller Regel erhält der Käu­fer den Schlüs­sel bereits bei Bezugs­fer­tig­keit . Der Bau­trä­ger kann sich aber im Bau­trä­ger­ver­trag auch das Recht vor­be­hal­ten, dem Käu­fer den Schlüs­sel erst nach voll­stän­di­ger Fer­tig­stel­lung zu über­ge­ben. Damit erhält der Bau­trä­ger die Mög­lich­keit, das Kauf­ob­jekt erst dann aus der Hand zu geben, wenn der Käu­fer selbst bestä­tigt hat, dass alle vom Bau­trä­ger geschul­de­ten Bau­leis­tun­gen ver­trags­ge­mäß erbracht sind (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen).

Bauträgervertrag
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