Vor­kaufs­recht der Gemeinde

Gesetz­li­ches Recht der Gemein­den, in einen Grund­stücks­kauf­ver­trag zu den dar­in aus­ge­han­del­ten Bedin­gun­gen als Käu­fer ein­zu­tre­ten. Vie­le Gemein­den haben dazu aber eine all­ge­mei­ne Nega­tiv­be­schei­ni­gung erteilt.

Beim Bau­trä­ger­ver­trag ist der Ver­zicht der Gemein­de auf ihr Vor­kaufs­recht eine der Vor­aus­set­zun­gen für den Eigen­tums­wech­sel auf den Käu­fer (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen ).

Bauträgervertrag
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