Gesetzliches Recht der Gemeinden, in einen Grundstückskaufvertrag zu den darin ausgehandelten Bedingungen als Käufer einzutreten. Viele Gemeinden haben dazu aber eine allgemeine Negativbescheinigung erteilt.
Beim Bauträgervertrag ist der Verzicht der Gemeinde auf ihr Vorkaufsrecht eine der Voraussetzungen für den Eigentumswechsel auf den Erwerber (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).