Nega­tiv­be­schei­ni­gung

Beschei­ni­gung der Gemein­de, dass sie bei Abschluss eines Kauf- oder Bau­trä­ger­ver­tra­ges auf ihr gesetz­li­ches Vor­kaufs­recht (Vor­kaufs­recht der Gemein­de) ver­zich­tet. Vie­le Kom­mu­nen haben eine all­ge­mei­ne, bis auf Wider­ruf für alle Ver­kaufs­fäl­le gel­ten­de Vor­kaufs­rechts­ver­zichts­er­klä­rung abgegeben.

Beim Bau­trä­ger­ver­trag ist die Nega­tiv­be­schei­ni­gung Vor­aus­set­zung für die Über­tra­gung des Eigen­tums am Grund­stück auf den Käu­fer (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen).

Bauträgervertrag
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