Bescheinigung der Gemeinde, dass sie bei Abschluss eines Kauf- oder Bauträgervertrages auf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht (Vorkaufsrecht der Gemeinde) verzichtet. Viele Kommunen haben eine allgemeine, bis auf Widerruf für alle Verkaufsfälle geltende Vorkaufsrechtsverzichtserklärung abgegeben.
Beim Bauträgervertrag (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen) ist die Negativbescheinigung Voraussetzung für die Übertragung des Eigentums am Grundstück auf den Käufer.