Das gemeinschaftliche Eigentum aller Wohnungseigentümer (Wohnungseigentum) an bestimmten Räumen oder Teilen des Gebäudes. Zum Gemeinschaftseigentum gehören alle Gebäudeteile (z.B. tragende Wände, Gemeinschaftsräume), die nicht dem Sondereigentum zuzuordnen sind.
Beim Bauträgervertrag ergeben sich regelmäßig Probleme bei der Abnahme des Gemeinschaftseigentums (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen).