Bau­herr

Per­son, die für ein Bau­vor­ha­ben recht­lich ver­ant­wort­lich ist. Bau­herr ist nur der­je­ni­ge, der alle recht­li­chen Befug­nis­se zur Errich­tung des Bau­werks hat, also das Bau­ge­sche­hen "beherrscht". Alle Rech­te kann nur der Eigen­tü­mer des Bau­werks haben. Eigen­tü­mer aller auf einem Grund­stück errich­te­ten Bau­ge­wer­ke ist aber kraft Geset­zes stets der Eigen­tü­mer oder Erb­bau­be­rech­tig­te des Grund­stücks. Des­halb kann in aller Regel nur der Eigen­tü­mer oder Erb­bau­be­rech­tig­te des Grund­stücks Bau­herr sein.

Beim Bau­trä­ger­ver­trag ist der Käu­fer nur dann durch die Mak­ler- und Bau­trä­ger­ver­ord­nung geschützt, wenn der Bau­trä­ger Bau­herr des Bau­vor­ha­bens ist. Die Bau­her­ren­ei­gen­schaft des Bau­trä­gers ist des­halb stets sorg­fäl­tig zu prü­fen (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen ).

Bauträgervertrag
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