Person, die für ein Bauvorhaben rechtlich verantwortlich ist. Bauherr ist nur derjenige, der alle rechtlichen Befugnisse zur Errichtung des Bauwerks hat, also das Baugeschehen "beherrscht". Alle Rechte kann nur der Eigentümer des Bauwerks haben. Eigentümer aller auf einem Grundstück errichteten Baugewerke ist aber kraft Gesetzes stets der Eigentümer oder Erbbauberechtigte des Grundstücks. Deshalb kann in aller Regel nur der Eigentümer oder Erbbauberechtigte des Grundstücks Bauherr sein.
Beim Bauträgervertrag ist der Käufer nur dann durch die Makler- und Bauträgerverordnung geschützt, wenn der Bauträger Bauherr des Bauvorhabens ist. Die Bauherreneigenschaft des Bauträgers ist deshalb stets sorgfältig zu prüfen (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).