Häuser und andere Bauwerke (z.B. Tiefgarage, Fertiggarage) einschließlich aller ihrer Teile (z.B. Heizungsanlage), die zur vollständigen Fertigstellung des Gebäudes erforderlich sind. Das Gebäude seinerseits ist Teil des Grundstücks.
Beim Bauträgervertrag gehören auch die gesamten technischen Anlagen einschließlich aller Verschleißteile , z.b. Heizungspumpen und Leuchtmittel, zum Gebäude (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen).