Gemein­schafts­ei­gen­tum

Das gemein­schaft­li­che Eigen­tum aller Woh­nungs­ei­gen­tü­mer an bestimm­ten Räu­men oder Tei­len des Gebäu­des. Zum Gemein­schafts­ei­gen­tum gehö­ren alle Gebäu­de­tei­le (z.B. tra­gen­de Wän­de, Gemein­schafts­räu­me), die nicht dem Son­der­ei­gen­tum zuzu­ord­nen sind.

Beim Bau­trä­ger­ver­trag erge­ben sich regel­mä­ßig Pro­ble­me bei der Abnah­me des Gemein­schafts­ei­gen­tums (vgl. auch Bau­trä­ger­ver­trag prü­fen las­sen).

Bauträgervertrag
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