Gesetzliches Vertragsmodell mit bestimmten, immer gleichen Bestandteilen. Vertragstypen sind z.B. der Kaufvertrag , der Werkvertrag und der Geschäftsbesorungsvertrag.
Der Bauträgervertrag ist ein typengemischter Vertrag mit Merkmalen der gesetzlichen Vertragstypen Kauf-, Werk- und Geschäftsbesorgungsvertrag . Das hat für die Prüfung des Bauträgervertrages erhebliche Konsequenzen. Denn der Bauträgervertrag darf von den wesentlichen Grundgedanken dieser Vertragstypen nicht abweichen und deren wesentlichen Rechte und Pflichten nicht beschränken (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).