Eigentum des Wohnungseigentümers (Wohnungseigentum ) an bestimmten Räumen des Gebäudes. Zum Sondereigentum gehören alle zu den Räumen gehörenden Gebäudeteile (z.B. nichttragende Wände, Fußböden), die nicht dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen sind. Die Abgrenzung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum kann im Einzelfall schwierig sein.
Beim Bauträgervertrag ist die Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum insbesondere für Bezugsfertigkeit , vollständige Fertigstellung und Abnahme des Wohnungseigentums bedeutsam (vgl. auch Bauträgervertrag prüfen lassen ).