Bin­dungs­fris­ten im Bauträgervertrag

 
Stich­wor­te
Prü­fung Bau­trä­ger­ver­trag, Bin­dungs­fris­ten, Zuläs­sig­keit, unan­ge­mes­se­ne Benach­tei­li­gung des Käufers

Ober­lan­des­ge­richt Koblenz
Urteil vom 21.11.2019 – 1 U 556/19
Kurzfassung

"25 Mit … Ver­säum­nis­ur­teil vom 7.6.3013 (V ZR 10/12) hat der Bun­des­ge­richts­hof ent­schie­den, dass eine Klau­sel in All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen, die regelt, dass ein Ange­bot eines Käu­fers unbe­fris­tet fort­be­steht und vom Ver­käu­fer jeder­zeit ange­nom­men wer­den kann, auch dann mit § 308 Nr. 1 BGB (wonach eine AGB-Bestim­mung unwirk­sam ist, durch die sich der Ver­wen­der unan­ge­mes­sen lan­ge oder nicht hin­rei­chend bestimm­te Fris­ten für die Annah­me oder die Ableh­nung eines Ange­bots vor­be­hält) unver­ein­bar ist, wenn das Ange­bot nicht bin­dend, son­dern frei wider­ruf­lich ist …

27 Bei der Beur­kun­dung der Annah­me­er­klä­rung der Fir­ma F am 23.7.2008 durch den Beklag­ten waren die oben genann­ten Ent­schei­dun­gen des Bun­des­ge­richts­hofs zur Unwirk­sam­keit unbe­fris­te­ter Fort­gel­tungs­klau­seln zwar noch nicht ergan­gen; dem Beklag­ten oblag jedoch auch bereits im Jahr 2008 die eigen­stän­di­ge und sorg­fäl­ti­ge Prü­fung der Wirk­sam­keit der ent­spre­chen­den Klau­sel. Im Rah­men der von ihm am Maß­stab des § 308 Nr. 1 BGB aus­zu­rich­ten­den sorg­fäl­ti­gen Prü­fung der Rechts­la­ge hät­te der Beklag­te erken­nen kön­nen, dass die Wirk­sam­keit der in das Ange­bot ein­be­zo­ge­nen Fort­gel­tungs­klau­sel ange­sichts ihrer feh­len­den Befris­tung jeden­falls zwei­fel­haft war. Der inhalt­li­che Bezug zu § 147 Abs. 2 BGB, wonach der Antrag nur bis zu dem Zeit­punkt ange­nom­men wer­den kann, in wel­chem der Antra­gen­de den Ein­gang der Ant­wort unter regel­mä­ßi­gen Umstän­den erwar­ten darf, dräng­te sich auf. Die ver­trag­lich ver­ein­bar­te unbe­fris­te­te Fort­gel­tung eines Kauf­an­ge­bots über­schritt den dort bestimm­ten Zeit­raum erheb­lich und unbegrenzt …

28 Die Zwei­fel an der Wirk­sam­keit der Fort­gel­tungs­klau­sel hät­ten sich dem Beklag­ten auch dann in glei­cher Wei­se auf­drän­gen müs­sen, wenn er den Klä­ger nicht als Ver­brau­cher, son­dern auf­grund einer gewerb­li­chen Ver­mie­tung als Unter­neh­mer ange­se­hen hät­te. An der Beur­tei­lung der Bin­de­frist ändert dies nichts. Die Klau­sel hiel­te auch einer Inhalts­kon­trol­le nach dem dann anzu­le­gen­den Maß­stab der §§ 310 Abs. 1 S. 2, 307 Abs. 2 BGB nicht stand, denn im Rah­men die­ser Inhalts­kon­trol­le kommt dem im Geschäfts­ver­kehr mit Unter­neh­mern nicht unmit­tel­bar gel­ten­den Klau­sel­ver­bot des § 308 Nr. 1 BGB Indi­z­wir­kung für eine unan­ge­mes­se­ne Benach­tei­li­gung des Ver­trags­part­ners zu …"

(Den voll­stän­di­gen Text der Enschei­dung fin­den Sie hier)

 

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