Beschaf­fen­heits­ver­ein­ba­rung im Kaufvertrag

 
Stich­wor­te
Prü­fung Bau­trä­ger­ver­trag, Kauf­ver­trag, Sach­man­gel, Beschaffenheitsvereinbarung

Bun­des­ge­richts­hof
Urteil vom 26.04.2017 – VIII ZR 80/16
Kurzfassung

Rdn. 15 f
1. Zutref­fend und von der Revi­si­on unbe­an­stan­det geht das Beru­fungs­ge­richt aller­dings davon aus, dass die Par­tei­en eine Beschaf­fen­heits­ver­ein­ba­rung über die Lie­fe­rung PRRS-frei­en Eber­sper­mas nicht getrof­fen haben.

a) Nach der stän­di­gen Recht­spre­chung des Senats setzt eine Beschaf­fen­heits­ver­ein­ba­rung im Sin­ne von § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB vor­aus, dass der Ver­käu­fer in ver­trags­ge­mäß bin­den­der Wei­se die Gewähr für das Vor­han­den­sein einer Eigen­schaft der Kauf­sa­che über­nimmt und damit sei­ne Bereit­schaft zu erken­nen gibt, für alle Fol­gen des Feh­lens die­ser Eigen­schaft ein­zu­ste­hen ... Eine sol­che Ver­ein­ba­rung kann aus­drück­lich oder ... durch schlüs­si­ges Ver­hal­ten getrof­fen wer­den ... Die Annah­me einer kon­klu­den­ten Beschaf­fen­heits­ver­ein­ba­rung kommt dabei nicht "im Zwei­fel", son­dern nur in einem ein­deu­ti­gen Fall in Betracht ...

(Den voll­stän­di­gen Text der Ent­schei­dung fin­den Sie hier)

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