Der Beratungsvertrag kommt erst mit der Übersendung des Schlichtungsvorschlags an den Einsender zustande. Bis dahin gilt die Übermittlung des Bauträgervertrags mit der Bitte um einen Vorschlag zur Streitschlichtung als Angebot des Einsenders zum Abschluss eines Beratungsvertrages. Eine Verpflichtung zur Annahme dieses Vertragsangebotes besteht nicht.
Die Haftung aus dem Vertragsverhältnis mit ihnen ist, sofern mir nur leichte Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, auf die durch meine Haftpflichtversicherung abgedeckte Versicherungssumme in Höhe von € 1.000.000 beschränkt; im übrigen ist meine Haftung unbeschränkt.
Die Gebühr für den Schlichtungsvorschlag im pauschalen, schriftlichen Online-Verfahren beträgt € 500 einschließlich 19% Mehrwertsteuer. Die Gebühr ist damit trotz der mitgelieferten Dokumentation von Rechtsprechung und juristischer Literatur i. Zw. deutlich geringer als die Gebühr, die entstehen würde, wenn Sie einen Notar mit der Prüfung der Rechtslage und einem Vorschlag zur Streitschlichtung beauftragen würden.
In der Gebühr ist der schriftliche Schlichtungsvorschlag einschließlich der geschilderten Prüfung der Rechtslage nebst Belegen enthalten. Nicht enthalten ist jede darüber hinausgehende rechtliche oder wirtschaftliche Beratung, z.B. Beratung über steuerliche und wirtschaftliche Risiken aus dem Bauträgervertrag.
Individuelle, schriftliche, telefonische oder persönliche Beratung ist nicht Bestandteil des angebotenen Schlichtungsvorschlages. Eine solche, individuelle Beratung ist, ebenso wie die weitere, beratende Begleitung wärend und nach Errichtung des Bauträgerobjektes jederzeit möglich, bedarf aber besonderer Absprache.
Der Bauträgervertrag besteht regelmäßig nicht nur aus dem eigentlichen Bauträgervertrag, sondern außerdem noch aus sog. Nebenurkunden. Auch die Beratung über solche, häufig sehr umfangreiche Nebenurkunden (z.B. Baubeschreibungen, Architektenpläne, Mietverträge, Teilungserklärungen) ist nicht Gegenstand des Beratungsvertrages.
Die Gebühr bleibt auch dann geschuldet, wenn der Schlichtungsvorschlag nicht akzeptiert wird.
Wenn Sie weitere Fragen zu meinem Beratungsangebot haben, bitte fragen Sie (Kontakt).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Beratung zum Pauschalpreis nur gegen Vorauszahlung möglich ist..
Nach Erhalt des Schlichtungsvorschlags können Sie meine Beratungsleistung bewerten. Die Bewertung veröffentliche ich auf dieser Webseite. So ist sichergestellt, dass Sie für Ihr Geld auch eine angemessene Gegenleistung erhalten.