97 Pro­zent aller Bau­trä­ger­ver­trä­ge sind man­gel­haft – Lücke im Verbraucherschutz

97 Pro­zent aller Ver­trä­ge, die pri­va­te Bau­her­ren mit Gene­ral­un­ter­neh­mern oder Bau­trä­gern abschlie­ßen, haben Män­gel. Dies ist das Ergeb­nis einer am 20.11.2012 ver­öf­fent­lich­ten Stu­die des Ver­bands Pri­va­ter Bau­her­ren (VPB). Die Män­gel betref­fen ins­be­son­de­re die feh­len­de Kos­ten­si­cher­heit, also den vom Bau­trä­ger ver­spro­che­nen Leis­tungs­um­fang, das Feh­len ver­bind­li­cher Fer­tig­stel­lungs­ter­mi­ne und feh­len­de Sank­tio­nen bei Terminüberschreitungen.

Das bedeu­tet für den Kauf vom Bau­trä­ger: Kauf­in­ter­es­sen­ten müs­sen sich vor Abschluss des Bau­trä­ger­ver­tra­ges von einem neu­tra­len Fach­mann recht­lich bera­ten las­sen. Tun sie dies nicht, ist der Abschluss eines man­gel­haf­ten, für den Käu­fer recht­lich und wirt­schaft­lich nach­tei­li­gen Ver­tra­ges vor­pro­gram­miert. Die gebo­te­ne Rechts­be­ra­tung kann nur ein ver­sier­ter, mit der schwie­ri­gen Mate­rie des Bau­trä­ger­ver­trags­rechts ver­trau­ter Exper­te leis­ten. Dabei sind Insi­der­kennt­nis­se der bes­te Garant für den Schutz des Käu­fers i.S. eines ver­bes­ser­ten Ver­brau­cher­schut­zes. Denn selbst for­mal kor­rekt erschei­nen­de Bau­trä­ger­ver­trä­ge erwei­sen sich in der Pra­xis häu­fig als für den Käu­fer recht­lich und wirt­schaft­lich nach­tei­lig und riskant.

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