97 Prozent aller Verträge, die private Bauherren mit Generalunternehmern oder Bauträgern abschließen, haben Mängel. Dies ist das Ergebnis einer am 20.11.2012 veröffentlichten Studie des Verbands Privater Bauherren (VPB). Die Mängel betreffen insbesondere die fehlende Kostensicherheit, also den vom Bauträger versprochenen Leistungsumfang, das Fehlen verbindlicher Fertigstellungstermine und fehlende Sanktionen bei Terminüberschreitungen.
Das bedeutet für den Kauf vom Bauträger: Kaufinteressenten müssen sich vor Abschluss des Bauträgervertrages von einem neutralen Fachmann rechtlich beraten lassen. Tun sie dies nicht, ist der Abschluss eines mangelhaften, für den Käufer rechtlich und wirtschaftlich nachteiligen Vertrages vorprogrammiert. Die gebotene Rechtsberatung kann nur ein versierter, mit der schwierigen Materie des Bauträgervertragsrechts vertrauter Experte leisten. Dabei sind Insiderkenntnisse der beste Garant für den Schutz des Käufers i.S. eines verbesserten Verbraucherschutzes. Denn selbst formal korrekt erscheinende Bauträgerverträge erweisen sich in der Praxis häufig als für den Käufer rechtlich und wirtschaftlich nachteilig und riskant.