Der Normalfall
Der Erwerb einer vom Unternehmer noch zu errichtenden Wohnmmobilie erfolgt typischerweise in einem Bauträgervertrag des Unternehmers mit dem Käufer. Gegenstand des Bauträgervertrages ist der Erwerb des Grundbesitzes einerseits und die Errichtung des Bauwerks andererseits i.S. eines einheitlichen Vertragsgegenstandes. … Weiterlesen