
Bauträgervertrag
Dr. Wilfried Recker
Bauträger und Bauherr im Bauträgervertrag
Der Begriff des Bauträgers ist gewerberechtlich in § 34 c Gewerbeordnung (GewO) definiert. Danach ist Bauträger, wer als Unternehmer gewerbsmäßig als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung Bauvorhaben vorbereitet oder durchführt und dazu Vermögenswerte von Nutzungsberechtigten oder zukünftigen Nutzungsberechtigten verwendet. Im gewerberechtlichen Sinn ist der Bauträger also notwendig auch Bauherr.
Eine zivilrechtliche Definition des Bauträgerbegriffs fehlt. Die zivilrechtliche Definition des Bauträgers lässt sich aber aus der zivilrechtlichen Definition des Bauträgervertrages in §§ 632 a, 650u Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ableiten. Danach ist Bauträger, wer sich im Bauträgervertrag zu Errichtung oder Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks und zur Verschaffung des Eigentums am Grundstück oder Erbbaurecht verpflichtet. Dies impliziert, dass der Bauträger die Gesamtverantwortung für die Baugewerke hat. Die Gesamtverantwortung kann aber nur derjenige haben, der auch alle rechtlichen Befugnisse besitzt, um ein Bauvorhaben eigenverantwortlich durchzuführen. Und diese Befugnisse hat nur der Bauherr. Daraus folgt: Der Bauträger ist nicht nur gewerberechtlich, sondern auch zivilrechtlich stets auch Bauherr.
Was ist das Problem?
Der Bauträger muss beim Verkauf einer Immobilie strenge gesetzliche Sicherheitsbestimmung zum Schutz des Käufers beachten. Bauträger versuchen deshalb immer wieder, diese Schutzbestimmungen zu unterlaufen, um leichter und schneller an das Geld der Käufer zu gelangen. Sie täuschen deshalb beispielsweise vor, dass nicht sie, sondern der Käufer das Bauvorhaben eigenverantwortlich durchführe. Damit sei der Käufer auch Bauherr des Bauvorhabens. Insbesondere die nur für Bauträger als Bauherren geltenden Beschränkungen der gewerberechtlichen Makler- und Bauträgerverordnung seien somit unanwendbar. Diese Versuche der Bauträger, sich von den gesetzlichen Beschränkungen der Makler- und Bauträgerverordnung zu befreien, sind regelmäßig zum Scheitern verurteilt. Denn der Bauträger plant das Bauvorhaben und bereitet es ohne Mitwirkung des Käufers abschließend vor, er erwirkt die Baugenehmigung, beauftragt und überwacht die Ausführungsleistungen und trifft alle, das Bauvorhaben betreffenden Entscheidungen in rechtlicher, wirtschaftlicher und qualitativer Hinsicht ohne Mitwirkung des Käufers. Der Bauträger ist damit notwendig selbst Herr des Baugeschehens, also Bauherr und haftet dem Käufer entsprechend.
Das kann ich für Sie tun.
informieren
Ich informiere Sie über alles, was Sie vor dem Kauf einer Immobilie vom Bauträger wissen sollten.
So können Sie in meinem Lexikon ABC-Immobilienkauf juristische Fachbegriffe zum Immobilienkauf nachschlagen, an Hand meiner Checkliste den Bauträgervertrag einer ersten, eigenen Prüfung unterziehen, unter Immobilien aktuell aktuelle Rechtsprechung zum Immobilienkauf und Bauträgervertrag nachlesen und in meinem Blog Fachbeiträge zu aktuellen Problemen des Bauträgerrechts kennenlernen.
prüfen
Ich prüfe Ihren Bauträgervertrag bevor Sie diesen beim Notar abschließen und zeige Mängel und Risiken auf.
Der Bauträgervertrag ist ein Formularvertrag, der dem Käufer vom Bauträger vorgegeben wird. Er ist deshalb immer daraufhin zu überprüfen, ob er neben den Interessen des Bauträgers auch die Interessen des Käufers angemessen berücksichtigt. Denn 97% aller Bauträgerverträge enthalten Bestimmungen, die den Käufer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
schlichten
Ich helfe Ihnen nach dem Kauf einer Immobilie vom Bauträger bei Streitigkeiten über Rechte und Pflichten aus dem Bauträgervertrag.
Die außergerichtliche Schlichtung eines Streites zwischen Käufer und Bauträger durch einen neutralen, fachkundigen Dritten ist für beide Seiten vorteilhaft. Denn gerichtliche Auseinandersetzungen sind bei Immobilien regelmäßig sehr langwierig und teuer. Eine einvernehmliche Regelung zur Vermeidung eines Rechtsstreits drängt sich deshalb beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger geradezu auf.
Zu meiner Person
35 Jahre Rheinischer Notar
Ich habe im Laufe der Jahre sicherlich einige tausend Bauträgerverträge der verschiedensten Bauträgerunternehmen entworfen, beurkundet und deren Vollzug begleitet. In dieser langjährigen notariellen Praxis habe ich festgestellt, dass die meisten Käufer beim Kauf vom Bauträger völlig überfordert sind. Das gilt regelmäßig auch für deren Berater. Denn das Bauträgerrecht ist eine Spezialmaterie mit Schwerpunkt im Verbraucherschutzrecht, die selbst den meisten Juristen nicht hinreichend vertraut ist. Aus diesem Beratungsnotstand im Verbraucherschutz ist mein aktuelles Beratungsangebot entstanden.

Das können Sie tun.
Wenn Sie mehr über die Chancen und Risiken beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger erfahren wollen, nur zu, es ist kostenlos! Sie sind nur einen Klick von meiner Webseite
Bauträgervertrag online
entfernt. Dort finden sie auf einer Webseite zusammengefasst alles, was Sie beim Kauf vom Bauträger beachten sollten.