Das voraussichtlich im September in Kraft tretende "Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren" ist das erste Verbraucherschutzgesetz, das Verbraucher wirksam vor pflichtwidrig handelnden Notaren schützt. Das Gesetz hat deshalb sowohl für den Verbraucherschutz wie auch für das notarielle … Weiterlesen
Schutz vor unredlichen Notaren -
Übereilungs- und Überlegungsschutz beim Bauträgervertrag -Verbraucherschutz und Haftung des Notars
Gemäß § 17 Abs. 2 a S. 2 Nr. 2 BeurkG (Beurkundungsgesetz) soll der Notar (insbesondere) Bauträgerverträge nur dann beurkunden, wenn dem Käufer der beabsichtigte Text des Bauträgervertrages mindestens zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt worden ist. Der Bundesgerichtshof hat jetzt mit Urteil vom 07.02.2013 – III… Weiterlesen
Informationspflichten des Verkäufers beim Immobilienkauf
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 01.02.2013 – V ZR 72/11 seine Rechtsprechung zur Haftung wegen der Verletzung vorvertraglicher Informationspflichten gemäß § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. §§ 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2 BGB bestätigt. Bei Vertragsverhandlungen habe jeder Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über Umstände … Weiterlesen
97 Prozent aller Bauträgerverträge sind mangelhaft – Lücke im Verbraucherschutz
97 Prozent aller Verträge, die private Bauherren mit Generalunternehmern oder Bauträgern abschließen, haben Mängel. Dies ist das Ergebnis einer am 20.11.2012 veröffentlichten Studie des Verbands Privater Bauherren (VPB). Die Mängel betreffen insbesondere die fehlende Kostensicherheit, also den vom … Weiterlesen
Risiko unbeschränkter Vollmachten im Grundstückskauf- und Bauträgervertrag
Grundstückskauf- und Bauträgerverträge enthalten typischerweise umfangreiche Vollmachten für den Verkäufer. Diese Vollmachten sind im Außenverhältnis regelmäßig nicht beschränkt; nur im Innenverhältnis von Verkäufer und Käufer wird der Gebrauch der Vollmachten an bestimmte, einschränkende Bedingungen gebunden. Diese Gestaltung birgt für den … Weiterlesen