Die Bundesregierung hat heute den Entwurf einer neuen Energieeinsparverordnung beschlossen. Der Mindesteffizienzstandard im Gebäudesektor soll in zwei Schritten 2014 und 2016 erhöht werden.
Das bedeutet für die Prüfung des Bauträgervertrages und den Streit mit dem Bauträger: Der Käufer kann beim Kauf vom Bauträger davon ausgehen, dass die Immobilie zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Abnahme diejenigen Qualitäts- und Komfortstandards erfüllt, die auch vergleichbare Immobilien aufweisen. Die Immobilie muss deshalb insbesondere den anerkannten Regeln der Technik und des Handwerks entsprechen. Dazu sind nicht nur die bei Abschluss des Bauträgervertrages bereits in Kraft getretenen, sondern auch bereits absehbare, zukünftige technische Regeln zu beachten. Daraus folgt: Bauträgerverträge für noch zu errichtende Immobilien müssen ab sofort einen technischen Standard ausweisen, der dem Standard des Referenzgebäudes der angekündigten Verordnung entspricht.
Schon wieder Änderungen? Da blickt man ja bald nicht mehr durch 🙁