Neue Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung und Regeln der Technik

Die Bun­des­re­gie­rung hat heu­te den Ent­wurf einer neu­en Ener­gie­ein­spar­ver­ord­nung beschlos­sen. Der Min­destef­fi­zi­enz­stan­dard im Gebäu­de­sek­tor soll in zwei Schrit­ten 2014 und 2016 erhöht werden.

Das bedeu­tet für die Prü­fung des Bau­trä­ger­ver­tra­ges und den Streit mit dem Bau­trä­ger: Der Käu­fer kann beim Kauf vom Bau­trä­ger davon aus­ge­hen, dass die Immo­bi­lie zum Zeit­punkt der Fer­tig­stel­lung und Abnah­me die­je­ni­gen Qua­li­täts- und Kom­fort­stan­dards erfüllt, die auch ver­gleich­ba­re Immo­bi­li­en auf­wei­sen. Die Immo­bi­lie muss des­halb ins­be­son­de­re den aner­kann­ten Regeln der Tech­nik und des Hand­werks ent­spre­chen. Dazu sind nicht nur die bei Abschluss des Bau­trä­ger­ver­tra­ges bereits in Kraft getre­te­nen, son­dern auch bereits abseh­ba­re, zukünf­ti­ge tech­ni­sche Regeln zu beach­ten. Dar­aus folgt: Bau­trä­ger­ver­trä­ge für noch zu errich­ten­de Immo­bi­li­en müs­sen ab sofort einen tech­ni­schen Stan­dard aus­wei­sen, der dem Stan­dard des Refe­renz­ge­bäu­des der ange­kün­dig­ten Ver­ord­nung entspricht.

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