Risiko Immobilienkauf: Geschäftlich unerfahrene Käufer und unredlicher Notar
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 14.11.2013 – (502) 241 Js 987/12 (39/12) einen (ehemaligen) Notar zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt, weil er bei der Beurkundung von Immobilienkaufverträgen sein Amt als Notar missbraucht hat. … Weiterlesen