Betre­ten der Bau­stel­le auf eige­ne Gefahr – unwirk­sa­mer Haf­tungs­aus­schluss des Bauträgers

Bau­trä­ger gestat­ten ihren Käu­fern das Betre­ten der Bau­stel­le regel­mä­ßig nur „auf eige­ne Gefahr“. Sie ver­su­chen so, jede eige­ne Haf­tung bei Gefähr­dung des Käu­fers auf der Bau­stel­le aus­zu­schlie­ßen. Der­ar­ti­ge Aus­schluss­klau­seln sind schon des­halb unwirk­sam, weil die Grund­sät­ze des Han­delns auf eige­ne … Weiterlesen