Betreten der Baustelle auf eigene Gefahr – unwirksamer Haftungsausschluss des Bauträgers
Bauträger gestatten ihren Käufern das Betreten der Baustelle regelmäßig nur „auf eigene Gefahr“. Sie versuchen so, jede eigene Haftung bei Gefährdung des Käufers auf der Baustelle auszuschließen. Derartige Ausschlussklauseln sind schon deshalb unwirksam, weil die Grundsätze des Handelns auf eigene … Weiterlesen