Zweckbestimmung von Wohnungs- bzw. Teileigentum
Das Amtsgericht München hat mit (jetzt erschienenem) Urteil vom 18.04.2012 – 482 C 24227/11 WEG entschieden, dass der Betrieb eines Wettbüros in einem, in der Teilungserklärung als "Laden" beschriebenen Teileigentum unzulässig ist. Die Begründung der Entscheidung entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B. Bundesgerichtshof, Urteil … Weiterlesen