Das Wich­tigs­te beim Immo­bi­li­en­er­werb vom Bau­trä­ger: Infor­mie­ren! Infor­mie­ren! Informieren!

Beim Kauf vom Bau­trä­ger sind die Rech­te und Pflich­ten des Bau­trä­gers den Kauf­in­ter­es­sen­ten weit­ge­hend unbe­kannt. Die­se, Insi­dern aus der Pra­xis wohl­be­kann­te Tat­sa­che ist durch die Online-Umfra­ge eines Bau­trä­gers (CONCEPT BAU GmbH in Mün­chen – m.boerner@conceptbau.de) bestä­tigt wor­den. Danach ken­nen … Weiterlesen