Das Zwei-Wochen-Dilem­ma

Beim Kauf einer Immo­bi­lie vom Bau­trä­ger wird jedem Kauf­in­ter­es­sen­ten eine min­des­tens zwei­wö­chi­ge Über­le­gungs­frist ein­ge­räumt, bevor der Kauf bin­dend abge­schlos­sen wer­den kann. So will es der Gesetz­ger­ber im jüngst novel­lier­ten Beur­kun­dungs­ge­setz (§ 17 Abs. 2 a S. 2 Nr. 2 BeurkG). Die Über­le­gungs­frist ist eine Schutz­frist; sie soll im Inter­es­se … Weiterlesen