Das Zwei-Wochen-Dilemma
Beim Kauf einer Immobilie vom Bauträger wird jedem Kaufinteressenten eine mindestens zweiwöchige Überlegungsfrist eingeräumt, bevor der Kauf bindend abgeschlossen werden kann. So will es der Gesetzgerber im jüngst novellierten Beurkundungsgesetz (§ 17 Abs. 2 a S. 2 Nr. 2 BeurkG). Die Überlegungsfrist ist eine Schutzfrist; sie soll im Interesse … Weiterlesen