Fünfjährige Verjährungsfrist für Arbeiten am Grundstück und Mängel der Außenanlagen beim Bauträgervertrag
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 20.12.2012 – VII ZR 182/10 entschieden, dass Arbeiten an einem Grundstück als Werkleistungen an einem Bauwerk zu bestimmen sind, wenn die für Baugewerke typische Risikolage auch für die Arbeiten am Grundstück besteht. Entscheidend … Weiterlesen