Verzugszinsen bei negativem Basiszinssatz
Der gesetzliche Verzugszinssatz für Geldschulden beträgt gemäß § 288 BGB für das Jahr 5 Prozentpunkte oder, wenn ein Verbraucher nicht beteiligt ist, 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Der Basiszinssatz ist seit dem 01.01.2013 negativ; er beträgt jetzt minus 0,13 %. Rein rechnerisch … Weiterlesen