Zah­lungs­ver­zug bei Kauf­preis­zah­lung nach Bau­fort­schritt im Bauträgervertrag

Im Bau­trä­ger­ver­trag wer­den regel­mä­ßig Abschlags­zah­lun­gen auf den Kauf­preis nach Bau­fort­schritt ver­ein­bart. Das ist öffen­t­­lich-rech­t­­lich und zivil­recht­lich zuläs­sig, sofern die Siche­rungs­be­stim­mun­gen der Mak­­ler- und Bau­trä­ger­ver­ord­nung, der euro­päi­schen Klau­sel­richt­li­nie und des For­de­rungs­si­che­rungs­ge­set­zes gewahrt sind und die ver­trag­li­che Rege­lung mit dem Recht Wei­ter­le­sen

Total­ver­lust des Kauf­prei­ses – Hor­ror­sze­na­rio beim Immo­bi­li­en­er­werb vom Bauträger

Bei einer Insol­venz des Bau­trä­gers vor voll­stän­di­ger Fer­tig­stel­lung des Bau­vor­ha­bens läuft der Käu­fer Gefahr, alle gezahl­ten Kauf­preis­ra­ten zu ver­lie­ren. Die­se Gefahr ist kei­nes­wegs nur theo­re­ti­scher Natur, son­dern, wie eine aktu­el­le Ent­schei­dung des Ober­lan­des­ge­richt Koblenz (OLG Koblenz, Urteil vom 25.03.2014 … Wei­ter­le­sen

Ver­trag­li­che Rück­tritts­rech­te des Bau­trä­gers im Bauträgervertrag

Ver­trag­li­che Rück­tritts­rech­te des Bau­trä­gers im Bau­trä­ger­ver­trag sind unwirk­sam, es sei denn, dass es für den Rück­tritts­vor­be­halt einen sach­lich gerecht­fer­tig­ten Grund gibt (§ 308 Nr. 3 BGB). Ein sach­lich gerecht­fer­tig­ter Grund für die Ver­ein­ba­rung eines ver­trag­li­chen Rück­tritts­rechts des Bau­trä­gers dürf­te … Wei­ter­le­sen

Bau­trä­ger­ver­trag online – Rat und Hil­fe vom Insi­der für Tablet und Smartphone

Das Ange­bot zur Infor­ma­ti­on, Prü­fung und Schlich­tung beim Kauf vom Bau­trä­ger wur­de für Tablets und Smart­phones opti­miert. Dar­über hin­aus wur­de das kos­ten­lo­se Infor­ma­ti­ons­an­ge­bot um eine prak­ti­sche Check­lis­te für eine ers­te Über­prü­fung des Bau­trä­ger­ver­tra­ges ergänzt. Die Ange­bo­te zur zwei­stu­fi­gen Prü­fung … Wei­ter­le­sen

Immo­bi­li­en­markt, Ver­brau­cher­schutz und Bauträgervertrag

Die Nach­fra­ge nach Neu­bau­im­mo­bi­li­en ist in vie­len städ­ti­schen Bal­lungs­ge­bie­ten erheb­lich grö­ßer als das Ange­bot. Die­ses Ungleich­ge­wicht von Ange­bot und Nach­fra­ge stärkt die Markt­macht der Bau­trä­ger und führt in der Pra­xis zu einer emp­find­li­chen Ein­schrän­kung des Ver­brau­cher­schut­zes. Denn immer mehr … Wei­ter­le­sen