Der vorgetäusche Dienstleistungsvertrag – Ein besonders dreister Versuch zur Beschränkung der Bauträgerhaftung
Beim Kauf einer neu zu errichtenden oder errichteten Immobilie vom Bauträger hat der Gesetzgeber zum Schutz der Käufer rechtliche Hürden errichtet, die von finanzschwachen Bauträgern kaum zu überwinden sind. Solche Hürden sind beispielsweise gewerberechtliche Sicherungsbestimmungen (§ 34 c GewO, §§ 3, 7 MaBV i.V.m. der … Weiterlesen