Gefahr Gemeinschaftsordnung
Die Gemeinschaftsordnung ist das Grundgesetz der Wohnungseigentümergemeinschaft; denn sie bestimmt Art und Umfang der Nutzung des Wohnungseigentums. Beim Kauf vom Bauträger wird die Gemeinschaftsordnung aber nicht von den Nutzern, also den Käufern des Wohnungseigentums, sondern vom Bauträger und Verkäufer verfasst. … Weiterlesen