Risiken beim Kauf vom Bauträger und Notar
Beim Kauf vom Bauträger ist der Notar Sicherheitsgarant und Sicherheitsrisiko zugleich; aus folgendem Grund: Der Notar hat Belehrungs- Hinweis- und Warnpflichten. Grundsätzlich ist der Notar aber nur zur Belehrung über die "rechtliche Tragweite des Geschäfts" (§ 17 Abs. 1 S. 1 BeurkG) verpflichtet; der Notar ist … Weiterlesen