Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch Bevollmächtigte – Verlust des gesetzlichen Mindestschutzes beim Kauf vom Bauträger
Eine Klausel im Bauträgervertrag, die beim Kauf einer Eigentumswohnung vom Bauträger eine Abnahme des Gemeinschaftseigentums durch einen bevollmächtigten Dritten (z.B. Sachverständigen, Verwalter) verbindlich vorschreibt, ist unwirksam. Sie ist darüber hinaus gefährlich. Denn sie führt häufig zu einer unzulässigen Vorleistung … Weiterlesen